Dr. Katrin Alegren-Benndorf
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Insolvenzrecht

Beratung

Umfassende Insolvenzberatung zu allen Fragestellungen in der Unternehmenskrise und den Konsequenzen einer Firmeninsolvenz. Hierbei werden die möglichen Optionen zur Krisenbewältigung aufgezeigt und Lösungen entwickelt.

Sanierung

Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes zur außergerichtlichen Schuldenregulierung und Verhandlung mit den Gläubigern. Hierbei gilt: Je früher Sanierungsmaßnahmen eingeleitet werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit des Sanierungserfolges.

Insolvenzantrag

Antragsstellung und Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht sowie Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter.
Bereits der Insolvenzantrag kann mit einem Insolvenzplan verbunden werden. Dieser sieht einen Schuldenvergleich vor und ermöglicht eine vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens.

Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung ist geeignet für Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb fortführen möchten. Verbunden mit einem gerichtlichen Insolvenzantrag, steht hier die Sanierung des Unternehmens im Vordergrund. Unter Aufsicht eines Sachwalters bleibt der Unternehmer weiterhin verfügungsberechtigt.

Geschäftsführer Haftung

Beratung und Vertretung des GmbH Geschäftsführers wegen haftungsrechtlicher Risiken bei drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit der GmbH. Strafrechtliche Beratung und Vertretung bei Insolvenzdelikten, z.B. einer Insolvenzverschleppung.

Gläubigerinteressen

Durchsetzung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten und Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren. Beratung und Vertretung bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters.

Meine Kanzlei ist darauf spezialisiert, Geschäftsführer und Unternehmen rund um das Thema Sanierung und Insolvenz zu beraten.

Hierbei stehe ich Ihnen in einer wirtschaftlichen Krise beratend zur Seite und unterstütze Sie bei der Sanierung Ihres Unternehmens. Ich helfe Ihnen bei der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes und übernehme die Verhandlung mit Ihren Gläubigern.

Da gerade GmbH Insolvenzen oftmals mit haftungs- und auch strafrechtlichen Fragestellungen für den GmbH Geschäftsführer verbunden sind, gilt es hierbei, persönliche Haftungsrisiken des Unternehmers bzw. des GmbH Geschäftsführers rechtzeitig zu erkennen und zu minimieren.

Ist das gerichtliche Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz) unumgänglich, so übernehme ich für Sie die Antragsstellung sowie die Vertretung gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter. Das gerichtliche Insolvenzverfahren ist nicht zwangsläufig mit einer Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit verbunden, sondern bietet ebenfalls Sanierungsmöglichkeiten.

Insbesondere das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) fördert die Möglichkeiten einer Eigenverwaltung mit dem Ziel der Unternehmenssanierung. Ist die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos, kann bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens außerdem das Schutzschirmverfahren beantragt werden. Das Insolvenzgericht kann hier Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen aussetzen und dem Unternehmen die Gelegenheit zur Vorlage eines Insolvenzplans geben.

Die Unternehmenssanierung ist auch der zentrale Gedanke der kürzlich verabschiedeten EU-Restrukturierungsrichtlinie. Diese wird bis spätestens Juli 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden und bietet Unternehmen die Möglichkeit eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens, in dem unter Aussetzung von Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen ein Restrukturierungsplan erarbeitet wird.

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Kanzlei Impressionen

Dr. Katrin Alegren-Benndorf LL.M.

Als Rechtsanwältin und Fachanwalt Insolvenzrecht mit Kanzlei in Buxtehude stehe ich Ihnen bei allen Fragestellungen zu dem Thema Insolvenzrecht engagiert zur Seite. Meine langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts prägen die Qualität und Effizienz meiner anwaltlichen Tätigkeit. Insolvenzrecht ist ein spezialisiertes und zugleich vielseitiges Rechtsgebiet, das die Beratung in den Bereichen des Zivil- und des Gesellschaftsrechts ebenso miteinschließt wie die Beantwortung steuer- und strafrechtlicher Fragestellungen. Eine individuelle Mandantenbetreuung ist mir hierbei ebenso wichtig wie Honorartransparenz.

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